Neue Adresse, neues Auto oder ein Gebrauchtwagen vom privaten Verkäufer – in all diesen Fällen steht die gleiche Aufgabe an: das Auto ummelden. Wie schnell das passieren muss und was es kostet, hängt davon ab, ob sich nur die Adresse ändert oder der Halter wechselt.
Welche Fristen wirklich gelten und was zu tun ist
Anders als oft angenommen, nennt das Gesetz keine feste Frist von exakt zwei Wochen oder einem Monat. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (§ 15 FZV) schreibt lediglich vor, eine Adressänderung „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen. In der Praxis geben viele Zulassungsstellen als Richtwert zwei Wochen an – eine bundesweit einheitliche Frist existiert dafür aber nicht. Beim Halterwechsel durch Kauf oder Verkauf gilt die Regel strenger: Der neue Halter muss ab dem Zeitpunkt der Übernahme versichert sein und sollte umgehend ummelden.
Was die Ummeldung kostet
| Fall | Online | Am Schalter |
|---|---|---|
| Adressänderung, selber Zulassungsbezirk | ca. 4,30 Euro | – |
| Adressänderung, anderer Bezirk, Kennzeichen bleibt | – | ca. 16,60 Euro |
| Halterwechsel, selber Bezirk, Kennzeichen bleibt | ca. 10,40 Euro | ca. 24,20 Euro |
Ein Beispiel: Ziehst du innerhalb derselben Stadt um und dein Zulassungsbezirk bleibt gleich, reicht meist die Online-Adressänderung für rund 4,30 Euro. Kaufst du dagegen ein gebrauchtes Auto von privat im selben Bezirk und möchtest das bisherige Kennzeichen behalten, zahlst du für die Ummeldung auf deinen Namen online etwa 10,40 Euro.
Was bei Verspätung droht
Was passiert, wenn du die Ummeldung trotzdem vergisst oder länger hinauszögerst? Es droht ein gestaffeltes Bußgeld: Bei Adresswechsel liegt es meist bei 15 Euro, beim Halterwechsel bei 40 Euro. Wer mehr als sechs Monate wartet, muss in jedem Fall mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen. Seit 2015 dürfen Kennzeichen zudem bundesweit mitgenommen werden – ein Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk erzwingt also kein neues Kennzeichen mehr, wenn du das alte behalten möchtest.
Auto ummelden Kosten: Kurzfazit
Eine feste gesetzliche Wochenfrist gibt es nicht, „unverzüglich“ ist die Regel – in der Praxis orientieren sich viele an zwei Wochen. Die Kosten liegen je nach Fall zwischen rund 4 und 25 Euro, wer länger wartet, riskiert 15 bis 100 Euro Bußgeld.
