Neue Farbe ohne Neulackierung, Schutz für den Originallack oder einfach ein individueller Look – Auto folieren lassen ist längst keine Nische mehr. Doch was kostet das wirklich, und wann wird aus einer optischen Spielerei eine Meldepflicht bei der Zulassungsstelle?
Was eine Folierung kostet
| Umfang | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Vollfolierung Kompaktwagen | 1.800 – 3.200 Euro |
| Vollfolierung Mittelklasse | 2.200 – 4.000 Euro |
| Vollfolierung SUV / Van | 2.800 – 5.500 Euro |
| Teilfolierung (z. B. Dach, Spiegel) | 150 – 600 Euro pro Teil |
Ein Beispiel: Möchtest du zunächst nur testen, ob dir eine Folierung gefällt, ist eine Teilfolierung von Dach und Außenspiegeln für rund 300 bis 600 Euro ein deutlich günstigerer Einstieg als gleich die komplette Karosserie zu folieren.
Vorteile gegenüber einer klassischen Lackierung
Laut ADAC kostet Folieren rund 30 bis 50 Prozent weniger als eine klassische Lackierung. Hinzu kommen weitere praktische Vorteile:
- Die Folie lässt sich in der Regel rückstandsfrei wieder entfernen, ohne den darunterliegenden Originallack zu beschädigen.
- Transparente Schutzfolien bewahren den Lack zusätzlich vor Steinschlag und leichten Kratzern.
- Die Farb- und Designauswahl ist nahezu unbegrenzt, von mattem Colorwrap bis zu individuellen Mustern.
Wann eine Eintragung in die Papiere nötig wird
Für einen reinen Farbwechsel der Karosserie ist grundsätzlich keine allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelabnahme nötig. Ändert sich dadurch aber die Hauptfarbe des Fahrzeugs wesentlich – etwa von Schwarz zu Rot – muss diese neue Farbe nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden. Wichtig: Folien dürfen keinesfalls ohne gesonderte Zulassung auf Scheinwerfer, Rückleuchten oder Reflektoren angebracht werden, da dies die Lichttechnik beeinträchtigt und im schlimmsten Fall die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs gefährdet.
Auto folieren Kosten: Kurzfazit
Eine Vollfolierung kostet je nach Fahrzeuggröße zwischen rund 1.800 und 5.500 Euro und damit 30 bis 50 Prozent weniger als eine Neulackierung. Ändert sich die Hauptfarbe wesentlich, muss das nach § 13 FZV in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
