Ein Glas Wein zum Essen, dann doch noch mit dem Auto nach Hause – wo genau die Grenze zwischen „geht noch“ und „wird teuer“ liegt, wissen viele nur ungefähr. Die Promillegrenzen und die daraus folgenden Bußgelder sind klar abgestuft: Alkohol am Steuer wird in Deutschland konsequent geahndet, von Bußgeld bis zur Straftat.
Welche Promillegrenze für wen gilt
Für erfahrene Fahrer über 21 Jahre außerhalb der Probezeit gilt eine allgemeine Promillegrenze von 0,5. Bereits ab 0,3 Promille geht der Gesetzgeber jedoch von einer relativen Fahruntüchtigkeit aus – zeigt sich dabei eine auffällige Fahrweise oder kommt es zu einem Unfall, drohen zusätzlich zu den Bußgeldfolgen auch strafrechtliche Konsequenzen. Für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt dagegen ein absolutes Alkoholverbot am Steuer – hier zählt schon der erste nachweisbare Alkoholwert als Verstoß.
Ab wann es zur Straftat wird
Bis 1,1 Promille handelt es sich in der Regel um eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Punkten – bei einem erstmaligen Verstoß mit 0,9 Promille sind das üblicherweise 500 Euro Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille gilt Alkohol am Steuer dagegen als Straftat: Es drohen Freiheits- oder Geldstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis und ein Strafverfahren – unabhängig davon, ob eine auffällige Fahrweise erkennbar war.
Was nach einem Führerscheinentzug passiert
Nach einem Führerscheinentzug wird zunächst eine gerichtliche Sperrfrist verhängt, während der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Erst nach Ablauf dieser Sperrfrist wird erneut geprüft, ob der Führerschein wieder ausgehändigt werden kann – oft ist dafür eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nötig. Bei Wiederholungstätern oder besonders schwerwiegenden Fällen kann die Fahrerlaubnis auch dauerhaft entzogen werden.
Praktischer Hinweis
Da der individuelle Alkoholabbau von Körpergewicht, Geschlecht und Tempolimit der Aufnahme abhängt, lässt sich der eigene Promillewert im Vorfeld nicht zuverlässig einschätzen. Am sichersten ist deshalb: Wer trinkt, fährt grundsätzlich nicht selbst – auch nicht „nur ein kurzes Stück“.
Alkohol am Steuer: Kurzfazit
Ab 0,5 Promille drohen Bußgeld und Punkte, ab 1,1 Promille gilt Alkohol am Steuer als Straftat mit Führerscheinentzug. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt ohnehin ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
