Handy am Steuer: Bußgeld, Punkte und was wirklich erlaubt ist

Kurz auf die Uhrzeit schauen, während das Handy in der Hand liegt – schon das kann teuer werden. Was beim Handy am Steuer erlaubt ist und wo die Grenze zur Ordnungswidrigkeit liegt, ist vielen nicht ganz klar.

Was der Grundfall kostet

Wird das Handy verbotswidrig in die Hand genommen, kostet das im Grundfall 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Wird durch die Handynutzung zusätzlich eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer verursacht, verschärft sich die Sanktion laut ADAC deutlich: dann drohen 150 Euro Bußgeld, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.

Was mit Freisprecheinrichtung erlaubt ist

Nicht jede Handynutzung am Steuer ist verboten. Erlaubt bleibt die Nutzung über eine Freisprecheinrichtung, Sprachsteuerung oder eine fest montierte Halterung – vorausgesetzt, es ist nur ein kurzer Blickkontakt nötig und die Fahrzeugführung wird dadurch nicht beeinträchtigt. Auch Telefonate über eine fest installierte Bluetooth-Verbindung im Fahrzeug oder ein Bluetooth-Headset sind zulässig. Selbst Bluetooth-Kopfhörer sind erlaubt, solange du damit noch Umgebungsgeräusche wie Sirenen oder Hupen wahrnehmen kannst.

Was auch mit Halterung ausdrücklich verboten bleibt

Wichtig: Auch eine Halterung macht nicht automatisch alles erlaubt. Weiterhin verboten ist es, Textnachrichten zu schreiben oder zu lesen. Ebenso verboten ist es, einen Anruf abzulehnen oder die Uhrzeit abzulesen, wenn du dafür das Handy tatsächlich in die Hand nehmen musst – selbst ein kurzer Griff dafür zählt bereits als Verstoß.

Praktischer Hinweis

Die einfachste Absicherung: Handy vor Fahrtbeginn in einer Halterung fixieren und Navigation oder Musik per Sprachsteuerung bedienen. Muss während der Fahrt doch etwas am Handy erledigt werden, gilt: kurz an einer sicheren Stelle anhalten, statt es während der Fahrt in die Hand zu nehmen.

Handy am Steuer: Kurzfazit

Im Grundfall kostet Handy am Steuer 100 Euro und 1 Punkt, bei Gefährdung anderer bis zu 150 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot. Erlaubt bleibt die Nutzung per Freisprecheinrichtung oder Halterung – verboten bleibt jede Bedienung, für die das Handy in die Hand genommen werden muss.