Eine Dashcam im eigenen Auto zu betreiben ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt – die dauerhafte, anlasslose Aufzeichnung des Straßenverkehrs dagegen nicht. Ob eine Aufnahme im Streitfall als Beweismittel verwendet werden darf, entscheidet am Ende eine Abwägung zwischen Beweisinteresse und Datenschutz.
Ist eine Dashcam erlaubt?
Das Gerät selbst zu besitzen und einzuschalten ist nicht verboten. Problematisch wird es beim dauerhaften, anlasslosen Filmen des öffentlichen Straßenraums, weil dabei auch andere Verkehrsteilnehmer und Passanten ohne ihre Einwilligung aufgezeichnet werden – das verstößt gegen Datenschutzrecht. Sinnvoll ist deshalb eine kurze, sich automatisch überschreibende Endlosschleife statt einer dauerhaften Speicherung.
Was sagt das BGH-Urteil zu Dashcam-Aufnahmen?
Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Einzelfall als Beweismittel in einem Zivilprozess verwertet werden können – der ADAC ordnet dieses Urteil in seinem Ratgeber zur Dashcam-Rechtslage ein – etwa nach einem Unfall. Gleichzeitig hat der BGH klargestellt, dass die Aufnahme selbst weiterhin gegen Datenschutzrecht verstoßen kann; die Verwertbarkeit vor Gericht und die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Aufzeichnung sind also zwei unterschiedliche Fragen. Am ehesten verwertbar sind Aufnahmen, die ein konkretes Ereignis wie einen Unfall, einen Auffahrunfall oder eine Nötigung dokumentieren und bei denen der Vorfall ohne die Aufnahme kaum nachweisbar wäre.
Was bedeutet das praktisch?
- Dauerhaftes, anlassloses Filmen bleibt ein Datenschutzverstoß und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Kurze, automatisch überschreibende Aufnahmen, die nur bei einem konkreten Ereignis (z. B. per Erschütterungssensor) dauerhaft gespeichert werden, sind der praxisnahe Mittelweg.
- Ob eine konkrete Aufnahme vor Gericht verwertet wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall nach Abwägung von Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.
Worauf du beim Kauf achten solltest
Für den beschriebenen Zweck – kurzfristige Beweissicherung statt Dauerüberwachung – sind vor allem diese Eigenschaften relevant:
| Merkmal | Warum wichtig |
|---|---|
| Schleifenaufnahme mit automatischem Überschreiben | Vermeidet unnötige Dauerspeicherung fremder Personen |
| G-Sensor / Erschütterungssensor | Sichert die aktuelle Aufnahme automatisch bei einem Aufprall vor dem Überschreiben |
| Ausreichende Auflösung und Weitwinkel | Kennzeichen und Fahrzeugtyp sollten im Zweifel erkennbar sein |
| Diskrete Montage | Sollte die Sicht nicht einschränken und nicht überdimensioniert wirken |
Dashcam Rechtslage: Kurzfazit
Eine Dashcam nutzen darfst du, dauerhaft und anlasslos aufzeichnen solltest du nicht. Mit Schleifenaufnahme und Ereignis-Sensor bist du im Unfallfall gut abgesichert, ohne unnötig Datenschutzrisiken einzugehen – die endgültige Verwertbarkeit einer Aufnahme entscheidet im Streitfall aber immer das Gericht.
