Führerschein auf Probe: Regeln, Verstöße und was ein Aufbauseminar kostet

Die Führerschein-Probezeit dauert in Deutschland zwei Jahre und beginnt mit der Aushändigung des Führerscheins – nicht mit der Prüfung. Wie hoch das Risiko einer Verlängerung ist, hängt davon ab, welche Verstöße in dieser Zeit passieren: Bereits ein einziger schwerwiegender Verstoß kann die Probezeit auf vier Jahre verlängern und ein Aufbauseminar auslösen.

Was bedeuten A- und B-Verstöße?

Verkehrsverstöße in der Probezeit werden in zwei Kategorien eingeteilt, wie der ADAC in seinem Ratgeber zum Führerschein auf Probe erklärt. A-Verstöße gelten als schwerwiegend, etwa zu schnelles Fahren um mehr als 20 km/h innerorts, Rotlichtverstöße oder Fahren unter Alkoholeinfluss. B-Verstöße sind weniger schwerwiegend, zum Beispiel kleinere Abstands- oder Parkverstöße mit Punkten. Entscheidend ist: Ein A-Verstoß allein reicht bereits aus, bei B-Verstößen zählen erst zwei zusammen.

Was passiert bei einem Verstoß?

Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar (ASF) an. Laut dem ADAC-Ratgeber zum Aufbauseminar besteht das Seminar aus vier Gruppensitzungen und einer Beobachtungsfahrt und muss innerhalb von acht Wochen nach Zustellung des Bescheids begonnen werden. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit automatisch von zwei auf vier Jahre.

Kosten- und ZeitfaktorGrößenordnung
Aufbauseminar (ASF)ca. 250 bis 450 €, je nach Fahrschule und Region
Frist zum Seminarbeginn8 Wochen nach Zustellung des Bescheids
Verlängerte Probezeitvon 2 auf 4 Jahre insgesamt

Wer danach erneut einen A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße begeht, erhält zunächst eine schriftliche Verwarnung mit der Empfehlung einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung. Erst ein weiterer entsprechender Verstoß trotz Verwarnung kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Alkoholverbot in der Probezeit

Für alle Fahranfänger unter 21 Jahren sowie für alle Fahrer in der Probezeit – unabhängig vom Alter – gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille am Steuer. Ein Verstoß wird in der Regel mit 250 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet und zählt zusätzlich als A-Verstoß, der ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auslöst.

Was das für die Autoversicherung bedeutet

Verstöße in der Probezeit wirken sich häufig auch auf die Versicherungskosten aus, da junge Fahrer ohnehin als Risikogruppe eingestuft werden. Wer gezielt nach Sparmöglichkeiten sucht, findet einen Überblick unter Versicherung für Fahranfänger: Sparmöglichkeiten & Tipps.

Führerschein Probezeit: Kurzfazit

Zwei Jahre Probezeit, striktes Alkoholverbot und ein einziger schwerwiegender Verstoß reichen aus, um ein kostenpflichtiges Aufbauseminar und vier Jahre Probezeit auszulösen. Wer die Regeln kennt und in den ersten beiden Jahren besonders vorsichtig fährt, vermeidet unnötige Kosten und Zeitaufwand.