Laut ADAC-Angaben zu Strafzetteln und Knöllchen kostet Falschparken je nach Verstoß zwischen 10 und 100 Euro – entscheidend ist vor allem, ob dabei jemand behindert oder gefährdet wird. Wer zum Beispiel eine Feuerwehrzufahrt blockiert, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern auch das Abschleppen auf eigene Kosten.
Was kostet Falschparken konkret?
| Verstoß | Bußgeld | Punkt in Flensburg |
|---|---|---|
| Zweite Reihe (ohne Behinderung) | 55 € | nein |
| Zweite Reihe mit Behinderung | 80 € | ja |
| Auf dem Gehweg geparkt | 55 € | nein |
| Behindertenparkplatz ohne Ausweis | 55 € | nein |
| Feuerwehrzufahrt mit Behinderung | 100 € | ja |
Diese Beträge sind Beispielwerte aus dem aktuellen Bußgeldkatalog und können sich je nach Einzelfall unterscheiden. Grundsätzlich gilt: Ohne Behinderung oder Gefährdung bleiben die Bußgelder meist im niedrigen zweistelligen Bereich und ohne Punkt; kommt eine echte Behinderung hinzu, steigen Bußgeld und Risiko spürbar.
Wann wird abgeschleppt?
Abgeschleppt wird in der Regel dann, wenn das Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer konkret behindert oder gefährdet – etwa auf Rettungswegen, in Feuerwehrzufahrten, auf Behindertenparkplätzen oder wenn es den Verkehr komplett blockiert. Die Abschleppkosten trägt der Fahrzeughalter zusätzlich zum Bußgeld und liegen je nach Fahrzeuggröße und Uhrzeit häufig zwischen 150 und 250 Euro. Bei einem Behindertenparkplatz kommen so aus 55 Euro Bußgeld schnell über 200 Euro Gesamtkosten zusammen.
Was tun, wenn der Halter nicht ermittelt werden kann?
Kann die Behörde den Fahrer nicht innerhalb der dreimonatigen Verjährungsfrist ermitteln, muss der Fahrzeughalter unter Umständen die Kosten des Verfahrens tragen – mindestens 20 Euro zuzüglich weiterer Auslagen, auch ohne dass ihm der Verstoß persönlich nachgewiesen wird.
Praktischer Hinweis
Ein Strafzettel lohnt sich meist nicht anzufechten, wenn der Verstoß eindeutig ist – ein Einspruch verursacht zusätzlichen Aufwand und im Streitfall auch Kosten. Sinnvoller ist es, Unklarheiten wie fehlende oder verdeckte Beschilderung zu dokumentieren, bevor man zahlt oder Einspruch einlegt.
Falschparken Bußgeld: Kurzfazit
Ohne Behinderung bleibt Falschparken meist bei niedrigen zweistelligen Bußgeldern ohne Punkt. Sobald andere behindert oder gefährdet werden, steigen Bußgeld, Punkte und das Abschlepprisiko deutlich – und damit auch die Gesamtkosten.
