Der Blitz war deutlich zu sehen, jetzt bleibt nur noch das Warten auf Post. Wer geblitzt wurde, will vor allem eines wissen: Wie teuer wird es, gibt es Punkte, und muss ich sogar mit einem Fahrverbot rechnen?
Bußgelder innerorts und außerorts im Überblick
Der Bußgeldkatalog unterscheidet klar zwischen inner- und außerörtlichen Verstößen:
| Bereich | Bußgeldspanne | Punkt ab | Fahrverbot ab |
|---|---|---|---|
| Innerorts | 30 – 800 Euro | 21 km/h zu viel | 31 km/h zu viel |
| Außerorts | 20 – 700 Euro | 21 km/h zu viel | 41 km/h zu viel |
Ein Beispiel: Wer innerorts mit 25 km/h zu viel geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen, aber noch nicht zwingend mit einem Fahrverbot – das greift laut Bußgeldkatalog erst ab 31 km/h zu viel innerorts.
Wann ein Fahrverbot auch unterhalb dieser Grenzen droht
Wichtig zu wissen: Die genannten Schwellen gelten für einen einmaligen Verstoß. Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel auffällt, riskiert ein Fahrverbot auch dann, wenn keiner der beiden Verstöße für sich genommen die reguläre Fahrverbots-Grenze erreicht hat.
Wie lange ein Bußgeldbescheid noch zugestellt werden darf
Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Verkehrsordnungswidrigkeiten eine reguläre Verjährungsfrist von sechs Monaten – zuvor lag sie bei drei Monaten. Betroffen sind typische Fälle wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Handyverstöße am Steuer, Abstandsverstöße sowie Park- und Halteverstöße. Wichtig: Wird innerhalb dieser sechs Monate ein Anhörungsbogen zugestellt, wird die Frist unterbrochen und beginnt mit Zustellung erneut von vorn zu laufen.
Praktische Hinweise
- Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid – du musst ihn nicht sofort unterschreiben, sondern kannst dich vorher informieren oder rechtlich beraten lassen.
- Bei Zweifeln an der Messung (z. B. Toleranzabzug nicht erkennbar berücksichtigt) lohnt sich ein Blick in den Bescheid, bevor die Einspruchsfrist verstreicht.
Geblitzt Bußgeld Punkte: Kurzfazit
Ob es beim Geblitztwerden nur beim Bußgeld bleibt oder zusätzlich Punkte und ein Fahrverbot drohen, hängt von der genauen Geschwindigkeitsüberschreitung und davon ab, ob es sich um einen Wiederholungsfall handelt. Seit Juli 2026 haben Behörden für die Zustellung sechs statt drei Monate Zeit.
