Kurz gesagt
Bei Bagatellschäden bis etwa 750 Euro (Haftpflicht) bzw. 2.000 Euro (Kasko) reicht meist ein einfacher Kostenvoranschlag mit Fotos. Bei größeren Schäden verlangen Versicherer in der Regel ein Sachverständigengutachten, das rund 350 Euro bei kleineren Schäden kostet – ohne eigene Mitschuld zahlt es die gegnerische Versicherung.
Nach einem Unfall stellt sich schnell die Frage: Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, oder braucht es einen unabhängigen Gutachter? Die Antwort hängt maßgeblich von der Schadenshöhe ab – und davon, wer für den Schaden verantwortlich ist.
Ab welcher Schadenshöhe ist ein Gutachten nötig?
Bei kleineren Schäden – sogenannten Bagatellschäden – reicht Versicherern häufig ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt mit begleitenden Fotos. Als grobe Richtwerte gelten dabei etwa 750 Euro im Haftpflichtfall und 2.000 Euro im Kaskobereich. Liegt der Schaden darüber, verlangen Haftpflichtversicherer ihre Entschädigungsleistung fast immer erst nach Vorlage eines unabhängigen Sachverständigengutachtens.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Praxisbeispiel
Bei einem Schaden von bis zu rund 1.000 Euro ist meist mit Gutachterkosten von etwa 350 Euro zu rechnen. Die genauen Preise variieren je nach Sachverständigem und Region, orientieren sich in der Regel aber am Umfang des Schadens – je höher der Schaden, desto höher meist auch das Gutachterhonorar.
Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
Wichtig für die Kostenfrage
Bist du unverschuldet in einen Unfall verwickelt, muss grundsätzlich die gegnerische Versicherung die Kosten für dein selbst beauftragtes Gutachten übernehmen. Anders sieht es bei Bagatellschäden aus: Verzichtet die Versicherung berechtigterweise auf ein Gutachten und beauftragst du trotzdem selbst einen Sachverständigen, bleibst du in der Regel auf diesen Kosten sitzen.
Bist du dir nach dem Unfall unsicher, ob dich eine Mitschuld trifft oder wie du dich generell richtig verhältst, findest du eine ausführliche Anleitung in unserem Artikel Unfall ohne eigene Schuld – richtig handeln.
Was ist der Unterschied zum Wertgutachten?
Ein Wertgutachten und ein Unfall- beziehungsweise Schadengutachten sind nicht dasselbe. Ein Wertgutachten ermittelt, welchen Preis dein Fahrzeug aktuell auf dem Markt bei seriösen Händlern erzielen würde – unabhängig von einem konkreten Schadensfall. Ein Unfall- oder Schadengutachten dagegen wird gezielt nach einem Unfall erstellt und dokumentiert Unfallhergang, entstandene Schäden und den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Bei einem möglichen Totalschaden spielt genau dieser Wiederbeschaffungswert eine zentrale Rolle für die Höhe deiner Entschädigung – mehr dazu in unserem Artikel Versicherung bei Totalschaden: Rechte & Vorgehen. Weitere Details zu Bagatellgrenzen und Kosten liefert die Fachseite zum Kfz-Gutachten nach einem Unfall.
Kurzfazit
Ob du nach einem Unfall ein Gutachten brauchst, hängt vor allem von der Schadenshöhe ab – bei größeren Schäden ist es fast immer Pflicht, bei Bagatellschäden meist verzichtbar. Solange dich keine Mitschuld trifft, trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten dafür.

