Fahrzeugbrief verloren: Was jetzt zu tun ist und was die Neuausstellung kostet

Fahrzeugbrief verloren: Was jetzt zu tun ist und was die Neuausstellung kostet

Kurz gesagt

Bei Verlust des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) musst du das der Zulassungsstelle melden und eine Neuausstellung beantragen – das kostet meist 60 bis 200 Euro und dauert 4 bis 6 Wochen. Weiterfahren darfst du in der Zwischenzeit weiterhin, einen Verkauf mit Halterwechsel kannst du aber erst nach der Neuausstellung durchführen.

Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein werden im Alltag oft synonym verwendet – dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Dokumente mit unterschiedlichen Konsequenzen bei Verlust.

Was ist der Unterschied zum Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist das Dokument, das du zum Fahren mitführen musst und das die Zulassung bestätigt. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) wird dagegen für den Halterwechsel benötigt – ohne ihn ist ein Verkauf mit offiziellem Eigentumsübergang nicht möglich. Wie du beim Verlust des Fahrzeugscheins vorgehst, erklären wir separat in unserem Artikel Fahrzeugschein verloren: Was jetzt zu tun ist – hier geht es ausschließlich um den Fahrzeugbrief.

Wie meldest du den Verlust und was brauchst du dafür?

Laut ADAC musst du den Verlust umgehend der zuständigen Zulassungsstelle melden und dort einen neuen Fahrzeugbrief beantragen. Dafür benötigst du unter anderem eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust, deinen Personalausweis, den Fahrzeugschein sowie einen aktuellen TÜV-Bericht.

Was kostet die Neuausstellung und wie lange dauert sie?

Die Kosten für die Neuausstellung sind regional unterschiedlich, liegen aber meist bei rund 60 bis 200 Euro. Bis der neue Fahrzeugbrief tatsächlich vorliegt, können 4 bis 6 Wochen vergehen – das solltest du besonders dann einplanen, wenn ein Verkauf des Fahrzeugs ansteht.

Darfst du in der Zwischenzeit weiterfahren?

Ja – der Fahrzeugbrief muss nicht mitgeführt werden und ist für die reine Nutzung des Fahrzeugs nicht erforderlich. Was ohne ihn allerdings nicht funktioniert, ist der Verkauf mit offiziellem Halterwechsel: Ohne die Zulassungsbescheinigung Teil II kann kein Eigentumswechsel beim neuen Halter vollzogen werden.

Kurzfazit

Ein verlorener Fahrzeugbrief ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik: Fahren darfst du weiterhin, nur ein Verkauf muss bis zur Neuausstellung warten. Wer den Verlust zügig meldet, hat den Ersatz meist innerhalb weniger Wochen wieder in der Hand.

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