Kennzeichenbeleuchtung defekt: Bußgeld und was die Reparatur kostet

Kennzeichenbeleuchtung defekt: Bußgeld und was die Reparatur kostet

Kurz gesagt

Für eine einfache defekte Kennzeichenbeleuchtung wird ein Bußgeld von 10 Euro fällig, ohne Punkte in Flensburg. Deutlich teurer wird es beim absichtlichen Verdecken des Kennzeichens: Das kostet 65 Euro und bringt einen Punkt.

Eine durchgebrannte Kennzeichenbeleuchtung fällt vielen Autofahrern erst bei einer Kontrolle auf – die Sorge vor einem hohen Bußgeld ist dabei meist unbegründet.

Wie hoch ist das Bußgeld für eine einfache defekte Kennzeichenbeleuchtung?

Laut Bundesverkehrsamt.online wird für eine defekte Kennzeichenbeleuchtung ein Bußgeld von 10 Euro fällig – eingestuft als geringfügiger Verstoß.

Gibt es Punkte in Flensburg?

Nein. Für eine einfache defekte Kennzeichenbeleuchtung werden keine Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Das gilt ausdrücklich nur für den Fall eines technischen Defekts – nicht für ein absichtliches Verdecken des Kennzeichens.

Was ist der Unterschied zum absichtlichen Verdecken des Kennzeichens?

Wird das Kennzeichen dagegen absichtlich verdeckt, etwa durch eine Abdeckung, Schmutz oder einen Gegenstand, handelt es sich um einen deutlich schwereren, separaten Verstoß: Hierfür werden 65 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig. Der Unterschied liegt in der Absicht – ein technischer Defekt wird milder geahndet als ein bewusstes Unkenntlichmachen des Kennzeichens.

Kurzfazit

Eine defekte Kennzeichenbeleuchtung ist ärgerlich, aber mit 10 Euro Bußgeld und ohne Punkte vergleichsweise günstig zu beheben – schnell reparieren lohnt sich trotzdem, denn absichtliches Verdecken des Kennzeichens wird mit 65 Euro und einem Punkt deutlich härter bestraft.

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