Kurz gesagt
Ein Kostenvoranschlag ist für die Werkstatt nur dann bindend, wenn er als Festpreis vereinbart wurde. Ohne diese Vereinbarung darf die Endrechnung um 15 bis 20 Prozent vom Kostenvoranschlag abweichen. Bei größeren Überschreitungen muss die Werkstatt dich vorher informieren.
Kaum etwas ärgert mehr als eine Werkstattrechnung, die deutlich höher ausfällt als der zuvor genannte Kostenvoranschlag – dabei ist genau geregelt, wie viel Spielraum eine Werkstatt dabei tatsächlich hat.
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Laut pkw.de ist grundsätzlich nur ein schriftlicher Kostenvoranschlag mit ausdrücklicher Festpreisvereinbarung oder ein als „Angebot“ bezeichnetes Dokument für die Werkstatt verbindlich. Ein normaler, unverbindlich formulierter Kostenvoranschlag ist dagegen im Regelfall nicht bindend – die tatsächlichen Kosten können davon abweichen.
Welche Abweichungen sind erlaubt?
Rechtlich ist es grundsätzlich zulässig, dass die endgültige Rechnung 15 bis 20 Prozent von der im Kostenvoranschlag genannten Summe abweicht. Überschreitet die Werkstatt diesen Rahmen, ist sie verpflichtet, dich darüber zu informieren – du hast dann die Wahl, der Reparatur zu den Mehrkosten zuzustimmen oder den Auftrag zu kündigen, ohne die Mehrkosten tragen zu müssen.
Wie schützt du dich vor Nachforderungen?
Der wirksamste Schutz ist eine ausdrückliche Festpreisvereinbarung. Lass dir dafür im Kostenvoranschlag einen sogenannten Verbindlichkeitssatz eintragen, etwa: „Preis verbindlich, Abweichung nur nach schriftlicher Rücksprache.“ Damit bist du vor unerwarteten Nachberechnungen deutlich besser abgesichert als mit einem rein unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Praxistipp
Lass dir den Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich geben, auch wenn er unverbindlich ist – im Streitfall lässt sich eine mündliche Zusage kaum nachweisen.
Kurzfazit
Ohne Festpreisvereinbarung darf die Werkstattrechnung innerhalb von 15 bis 20 Prozent vom Kostenvoranschlag abweichen – wer das nicht möchte, sollte auf einer schriftlichen Festpreisvereinbarung mit Verbindlichkeitssatz bestehen.
