Kurz gesagt
Ein zweites Kennzeichen für den Fahrradträger ist nur dann Pflicht, wenn der Träger das eigentliche Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt – nicht pauschal bei jedem Heckträger. Unabhängig davon muss das sichtbare Kennzeichen beleuchtet sein. Ohne Kennzeichen drohen 60 Euro Bußgeld, ohne Beleuchtung bis zu 90 Euro.
Viele Autofahrer kaufen sicherheitshalber ein Zusatzkennzeichen für den Fahrradträger, obwohl das je nach Montageposition gar nicht nötig wäre – andere fahren ohne, obwohl ihr Kennzeichen komplett verdeckt ist. Beides kann teuer werden, wenn die eigene Einschätzung falsch war.
Wann ist ein zweites Kennzeichen wirklich Pflicht?
Laut Bußgeldkatalog.org kommt es allein darauf an, ob das originale Kennzeichen durch den Träger oder die transportierten Fahrräder sichtbar verdeckt wird. Manche Heckträger-Modelle sitzen so hoch oder schmal, dass die Sicht auf das Kennzeichen nicht eingeschränkt wird – in diesem Fall ist kein zusätzliches Kennzeichen vorgeschrieben. Erst wenn die Sicht tatsächlich verdeckt ist, wird ein Zusatzkennzeichen mit identischer Kennzeichennummer Pflicht.
Was gilt für die Beleuchtung?
Unabhängig von der Kennzeichenfrage gilt: Das jeweils sichtbare Kennzeichen muss jederzeit gut erkennbar sein. Es muss reflektierend sein und im Dunkeln beleuchtet werden – genau wie das reguläre Kennzeichen am unbeladenen Fahrzeug auch. Bei einem Zusatzkennzeichen bedeutet das in der Praxis meist eine zusätzliche Kennzeichenbeleuchtung am Träger selbst.
Welches Bußgeld droht ohne Kennzeichen oder Beleuchtung?
Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass ein eigentlich erforderliches Zusatzkennzeichen fehlt, kann das mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet werden. Fehlt stattdessen nur die vorgeschriebene Beleuchtung, sind bis zu 90 Euro fällig – beide Verstöße können auch gemeinsam auftreten und sich entsprechend addieren.
Kurzfazit
Nicht jeder Heckträger braucht automatisch ein zweites Kennzeichen – entscheidend ist allein, ob das Original-Kennzeichen dadurch verdeckt wird. Beleuchtungspflicht gilt dagegen immer für das jeweils sichtbare Kennzeichen. Ein kurzer Blick von hinten aufs eigene Fahrzeug vor der Fahrt schützt zuverlässig vor unnötigem Bußgeld.
