Kurz gesagt
Die gesetzliche Gewährleistung ist verpflichtend, gilt 2 Jahre ab Übergabe und läuft über den Händler – sie kann nicht ausgeschlossen werden. Die Neuwagengarantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, oft an Bedingungen wie regelmäßige Wartung geknüpft, mit stark unterschiedlichen Laufzeiten je nach Marke.
Viele Neuwagenkäufer werfen beide Begriffe in einen Topf – dabei handelt es sich rechtlich um zwei komplett unterschiedliche Absicherungen mit unterschiedlichen Regeln.
Was ist die gesetzliche Gewährleistung?
Laut ProGarant ist die Gewährleistung gesetzlich geregelt (§ 437 ff. BGB) und läuft über den Händler. Sie sichert dir automatisch für 24 Monate ab Übergabe bei einem Neuwagen (12 Monate bei einem Gebrauchtwagen) zu, dass dein Auto frei von Mängeln ist – und kann, selbst mit Zustimmung des Käufers, nicht ausgeschlossen werden.
Was ist die Neuwagengarantie?
Die Garantie ist dagegen eine freiwillige Leistung des Herstellers, nicht des Händlers. Sie kommt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und ist häufig an Bedingungen geknüpft, etwa regelmäßige Wartungen beim Vertragspartner oder die Verwendung von Originalteilen.
Welche Laufzeiten sind üblich?
Hier unterscheiden sich die Hersteller deutlich: Während deutsche Marken oft nur zwei Jahre Neuwagengarantie geben, gewähren viele ausländische Hersteller drei, vier oder fünf Jahre – Kia geht mit sieben Jahren besonders weit. Ein Blick auf die konkreten Garantiebedingungen lohnt sich deshalb beim Modellvergleich.
Wann kann die Garantie verloren gehen?
Der Verlust des Garantieanspruchs droht vor allem, wenn das Fahrzeug nicht gemäß den Herstellervorgaben gewartet wird oder wenn technische Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, die der Hersteller nicht vorgesehen hat. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon unberührt – sie gilt unabhängig von Wartungsintervallen oder Umbauten.
Kurzfazit
Gewährleistung und Garantie ergänzen sich, sind aber rechtlich grundverschieden: Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Mindestschutz über den Händler, die Garantie eine freiwillige, an Bedingungen geknüpfte Zusatzleistung des Herstellers. Wer beide kennt, kann Garantiebedingungen beim Kauf realistisch einschätzen.
