Kfz-Versicherung kündigen: Frist zum 30. November und wie es richtig geht

Kfz-Versicherung kündigen: Frist zum 30. November und wie es richtig geht

Kurz gesagt

Deine Kündigung muss spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein, damit dein Vertrag zum Jahresende endet. Entscheidend ist der Eingang, nicht das Absendedatum.

Jedes Jahr im Herbst dieselbe Frage: Lohnt sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung,
und bis wann muss die Kündigung raus? Die Antwort ist ein fester Stichtag – und
wer ihn verpasst, sitzt ein weiteres Jahr im alten Tarif fest.

Bis wann muss ich kündigen?

Für die meisten Kfz-Versicherungen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat
zum Ende des Versicherungsjahres. Bei den üblichen, zum Kalenderjahr laufenden
Verträgen bedeutet das: Deine Kündigung muss spätestens am 30. November beim
bisherigen Versicherer eingegangen sein, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet.
Maßgeblich ist dabei der Eingang beim Versicherer, nicht der Tag, an dem du das
Schreiben abgeschickt hast. Per Post solltest du deshalb 3 bis 4 Tage Vorlauf
einplanen, online oder per Fax geht es sofort.

Wichtig

Fällt der 30. November auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt in der Regel der nächste Werktag. Verlass dich darauf trotzdem nicht bewusst – plane lieber ein paar Tage Puffer ein.

Wie kündige ich richtig?

Am sichersten ist ein Einwurf-Einschreiben oder eine Kündigung mit
Sendeprotokoll, wenn du online oder per Fax kündigst. So hast du im Streitfall
einen Nachweis, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist. Ein einfacher Brief
ohne Nachweis reicht theoretisch auch, ist im Zweifel aber schwerer zu belegen.

Was passiert mit meinem Schadenfreiheitsrabatt?

Deine Schadenfreiheitsklasse geht beim Wechsel nicht verloren. Sie wird vom
alten auf den neuen Versicherer übertragen, sodass dein bisheriger
Rabatt erhalten bleibt. Wie genau dieser Wechsel abläuft, erklären wir im Detail
im Artikel Schadensfreiheitsrabatt übertragen.

Worauf solltest du beim Vergleich achten?

Der günstigste Beitrag ist nicht automatisch der beste Tarif. Wichtig sind
auch Leistungen wie Werkstattbindung, Rabattschutz und die Selbstbeteiligung bei
Teil- und Vollkasko. Eine ausführliche Anleitung dazu, wie du die günstigste Kfz-Versicherung findest,
haben wir in einem eigenen Artikel zusammengestellt. Einen ersten Überblick zu
Fristen und Ablauf beim Wechsel liefert außerdem der
Ratgeber zum Kfz-Versicherungswechsel.

Sonderkündigungsrecht: Gibt es Ausnahmen von der Frist?

Neben der regulären Kündigung zum Jahresende gibt es Sonderkündigungsrechte,
etwa nach einer Beitragserhöhung, einem Schadensfall oder wenn du dein Fahrzeug
verkaufst. In diesen Fällen kannst du unabhängig vom 30. November kündigen –
meist innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis.

Kurzfazit

Der 30. November ist der entscheidende Stichtag für den regulären
Versicherungswechsel. Wer rechtzeitig vergleicht und mit Nachweis kündigt, kann
jedes Jahr aufs Neue prüfen, ob ein anderer Anbieter besser passt – ohne den
Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren.

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