Pendlerpauschale 2026: So viel Geld bekommst du für den Arbeitsweg zurück

Seit 2026 gilt für die Pendlerpauschale ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro vollem Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – unabhängig davon, ob du mit dem Auto, Bus oder Fahrrad fährst. Wie viel Geld dabei am Ende wirklich zurückkommt, hängt von deiner Entfernung und deinem Steuersatz ab.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

Wie der ADAC-Ratgeber zur Pendlerpauschale erklärt, galten früher gestaffelte Sätze – 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Seit 2026 gilt einheitlich 38 Cent für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.

Wie viel Geld bekommst du zurück?

Einfache EntfernungPauschale pro Arbeitstagbei 220 Arbeitstagen im Jahr
10 km3,80 €836 €
20 km7,60 €1.672 €
40 km15,20 €3.344 €

Wichtig zu verstehen: Das ist der Betrag, um den sich dein zu versteuerndes Einkommen verringert – nicht der Betrag, den du direkt als Geld zurückbekommst. Deine tatsächliche Steuerersparnis ergibt sich erst, wenn du diesen Betrag mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz multiplizierst.

Ab wann lohnt sich der Eintrag in der Steuererklärung?

Die Pendlerpauschale zählt zu den Werbungskosten und wirkt sich nur aus, sobald deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr übersteigen. Rechnerisch reichen dafür bei einem vollen Jahr mit rund 220 Arbeitstagen bereits ungefähr 15 Kilometer einfache Strecke, um allein durch die Pendlerpauschale über diese Grenze zu kommen.

Wo trägst du die Pendlerpauschale ein?

In der Einkommensteuererklärung gehört die Pendlerpauschale in die Anlage N, in die Zeile für die Entfernungspauschale. Für öffentliche Verkehrsmittel gilt zusätzlich ein Höchstbetrag von 4.500 Euro im Jahr – bei einem eigenen Auto entfällt diese Deckelung.

Pendlerpauschale: Kurzfazit

38 Cent pro Kilometer klingen wenig, summieren sich über ein Jahr aber schnell auf mehrere hundert bis über tausend Euro Werbungskosten. Ob dir das wirklich Geld zurückbringt, hängt davon ab, ob du damit über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag kommst – bei den meisten Pendlern mit mehr als 15 Kilometern Arbeitsweg ist das der Fall.