Kurz gesagt
Innerorts reicht bei schlechter Sicht meist das Parklicht, außerorts ist grundsätzlich das Standlicht Pflicht. Wer nachts unbeleuchtet auf einer schlecht sichtbaren Straße parkt, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro.
Wer sein Auto abends einfach am Straßenrand abstellt, denkt selten an Beleuchtungspflichten – dabei kann genau
das teuer werden, wenn die Straße schlecht einsehbar ist.
Wann ist Parklicht, wann Standlicht Pflicht?
Die Grundregel unterscheidet zwischen innerorts und außerorts: Innerorts reicht bei mangelnder Beleuchtung in
der Regel das Parklicht aus. Außerorts ist dagegen grundsätzlich das Standlicht vorgeschrieben, da Fahrzeuge dort
ohne Straßenbeleuchtung deutlich schlechter erkennbar sind. In beiden Fällen gilt: Dein geparktes Fahrzeug muss
für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar bleiben, auch wenn keine durchgehende Straßenbeleuchtung vorhanden ist.
Was hat es mit dem Verkehrszeichen 394 auf sich?
Nicht jede Laterne leuchtet die ganze Nacht
Ein wichtiges Detail wird häufig übersehen: Laternen mit einem roten Ring mit weißem Rand sind durch das
Verkehrszeichen 394 gekennzeichnet. Es zeigt an, dass diese Straßenbeleuchtung nicht die ganze Nacht durchgehend
leuchtet – meist steht auf einem zusätzlichen Aufkleber, wann genau die Beleuchtung abgeschaltet wird. Auch in
geschlossenen Ortschaften musst du in diesem Fall dein Parklicht einschalten, sobald die Straßenbeleuchtung
erlischt.
Welches Bußgeld droht bei einem Verstoß?
Parkst du innerorts auf einer schlecht oder unbeleuchteten Fahrbahn nachts ohne aktiviertes Parklicht, drohen
20 Euro Bußgeld – eine vergleichsweise geringe Summe, die aber bei jedem Verstoß erneut fällig werden kann. Der
eigentliche Grund für die Pflicht ist ohnehin weniger das Bußgeld als die reale Unfallgefahr durch schlecht
sichtbare, geparkte Fahrzeuge im Dunkeln.
Wie erkennst du, ob du beleuchten musst?
Das Wichtigste auf einen Blick
- Innerorts mit durchgehender Straßenbeleuchtung: meist keine zusätzliche Fahrzeugbeleuchtung nötig
- Innerorts mit Zeichen 394 (Beleuchtung schaltet nachts ab): Parklicht nach Abschaltung einschalten
- Außerorts: grundsätzlich Standlicht einschalten, sobald keine ausreichende natürliche oder künstliche Beleuchtung vorhanden ist
- Im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig beleuchten – das Bußgeld ist gering, das Unfallrisiko nicht
Wer sich generell mit Bußgeldern und den Konsequenzen von Parkverstößen beschäftigen möchte, findet eine
umfassendere Übersicht in unserem Artikel
Falschparken: Bußgelder, Punkte und wann der Abschleppwagen kommt. Die vollständige Rechtsgrundlage fasst die Fachseite zum Parklicht beim Auto zusammen.
Kurzfazit
Die Park- und Standlichtpflicht ist unauffällig, aber real – besonders außerorts und an Straßen mit
nachts abgeschalteter Beleuchtung. Ein kurzer Blick auf die Umgebung vor dem Abstellen des Autos schützt vor
einem Bußgeld und vor allem vor echten Unfallrisiken im Dunkeln.

