Kurz gesagt
Seit dem 1. Juli 2026 dürfen Kommunen sogenannte Scancars einsetzen – Fahrzeuge mit Kameratechnik, die Kennzeichen und Parkberechtigungen im Vorbeifahren automatisiert erfassen. Rechtsgrundlage ist der neue § 63g StVG, der auch klare Datenschutz-Vorgaben für den Einsatz enthält.
In manchen deutschen Innenstädten fahren seit diesem Jahr unauffällige Kamera-Autos durch die Straßen und übernehmen dort die automatisierte Parküberwachung, indem sie scannen, welche Fahrzeuge eine gültige Parkberechtigung haben. Was rechtlich dahintersteckt und was das für dich als Autofahrer bedeutet, erklären wir hier.
Was ist ein Scancar konkret?
Ein Scancar ist ein normal aussehendes Fahrzeug, das mit Kameras ausgestattet ist und beim Vorbeifahren automatisch die Kennzeichen geparkter Autos erfasst. Ein System gleicht die erkannten Kennzeichen in Echtzeit mit Datenbanken ab – etwa mit digital hinterlegten Bewohnerparkausweisen. Fehlt eine gültige Berechtigung, wird der Fall zur weiteren Bearbeitung markiert, damit ein Falschparken-Verstoß geahndet werden kann.
Seit wann ist der Einsatz erlaubt?
Mit der StVG-Novelle wurde zum 1. Juli 2026 erstmals eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage für den Einsatz von Scancars geschaffen. Der neu eingefügte § 63g des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erlaubt Behörden nun ausdrücklich die weitgehend automatisierte Kontrolle des ruhenden Verkehrs mithilfe solcher Scan-Fahrzeuge. Vorher bewegten sich einzelne Pilotprojekte in einer rechtlichen Grauzone – jetzt gibt es klare gesetzliche Leitplanken.
Wie läuft die Erfassung technisch ab?
Die Kameras erfassen Kennzeichen und relevante Parkberechtigungen automatisiert, ohne dass eine Person jedes einzelne Fahrzeug manuell kontrolliert. Ziel ist eine effizientere Überwachung des ruhenden Verkehrs – etwa fehlende oder abgelaufene Bewohnerparkausweise -, nicht die Geschwindigkeitsmessung. Scancars ersetzen also klassische Politessen nicht vollständig, sondern unterstützen bei der Vorprüfung großer Parkgebiete.
Welche Datenschutz-Vorgaben gelten?
Klare Grenzen für den Einsatz
Der Gesetzgeber hat den Einsatz von Scancars bewusst an strenge Datenschutz-Vorgaben geknüpft:
- Erkennbare Personen und andere, nicht relevante Kennzeichen müssen automatisch unkenntlich gemacht werden
- Daten von Fahrzeugen mit gültiger Parkberechtigung werden automatisch gelöscht
- Verdeckte Videoüberwachung ist ausdrücklich verboten
- Überwachte Gebiete und eingesetzte Kontrollfahrzeuge müssen erkennbar gekennzeichnet sein
Was bedeutet das für dich als Autofahrer?
Wer regulär und mit gültiger Berechtigung parkt, muss durch Scancars nichts Neues befürchten – die Daten werden in diesem Fall automatisch wieder gelöscht. Relevant wird es vor allem für Halter ohne gültige Parkberechtigung: Verstöße können durch die automatisierte Erfassung künftig konsequenter und flächendeckender erkannt werden als bei rein manuellen Kontrollen. Wer ohnehin schon einmal ein Knöllchen wegen Falschparkens bekommen hat, findet in unserem Artikel Falschparken: Bußgelder, Punkte und wann der Abschleppwagen kommt eine Übersicht zu den möglichen Konsequenzen. Auch bei anderen automatisierten Kontrollen im Straßenverkehr, etwa in der Umweltzone, lohnt sich ein Blick auf die geltenden Regeln. Die vollständigen rechtlichen Hintergründe zu Scancars fasst der ADAC-Ratgeber zu Scan-Cars zusammen.
Kurzfazit
Scancars sind seit Juli 2026 gesetzlich klar geregelt und dürfen Kennzeichen und Parkberechtigungen automatisiert erfassen – allerdings unter strengen Datenschutz-Auflagen wie automatischer Löschung bei gültiger Berechtigung und dem Verbot verdeckter Überwachung. Für regelkonform parkende Autofahrer ändert sich dadurch praktisch nichts, für Verstöße steigt aber die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden.

