Kurz gesagt
An gekennzeichneten E-Ladesäulen dürfen grundsätzlich nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen parken, meist nur während des Ladevorgangs. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein bundeseinheitliches Bußgeld von 55 Euro – plus mögliche Standgebühren oder sogar Abschleppen bei Dauerblockade.
Ein besetzter Parkplatz vor der Ladesäule ist für E-Auto-Fahrer eine der ärgerlichsten Situationen im Alltag, ganz gleich, ob ein Verbrenner oder ein bereits fertig geladenes E-Auto den Platz blockiert. Wer die Regeln genau kennt, weiß aber auch, wann tatsächlich ein Bußgeld droht und wann nicht.
Wer darf überhaupt an einer Ladesäule parken?
An einer Ladesäule dürfen grundsätzlich nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen parken – und in aller Regel auch nur während des tatsächlichen Ladevorgangs. Ist der Ladevorgang beendet, sollte der Platz zeitnah für andere Fahrzeuge freigemacht werden. Wer sein E-Auto nach Ladeende einfach stehen lässt, blockiert damit andere Nutzer, auch wenn er selbst mit E-Kennzeichen berechtigt gewesen wäre.
Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstößen?
Seit dem 9. November 2021 gilt bundeseinheitlich ein Bußgeld von 55 Euro für das Falschparken an gekennzeichneten Elektro-Ladesäulen, wie auch die ACE-Pressemitteilung zum Bußgeld an Ladesäulen bestätigt. Das gilt sowohl für Verbrenner ohne Berechtigung als auch für E-Autos, die außerhalb eines tatsächlichen Ladevorgangs auf dem Platz stehen bleiben.
Woran erkenne ich, ob ein Verbrenner dort parken darf?
Auf die Beschilderung kommt es an
Entscheidend ist die konkrete Beschilderung am Parkplatz:
- Zeichen 314, 314.1 oder 315 mit Zusatzschild „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“: nur E-Kennzeichen erlaubt, Bußgeld bei Verstoß
- Nur das allgemeine Hinweiszeichen 365-65 ohne Zusatzschild: rechtlich dürfen hier auch Verbrenner parken, kein Bußgeld
Ein bloßes Hinweisschild auf eine Ladestation ist also nicht automatisch mit einem Parkverbot für andere Fahrzeuge gleichzusetzen – erst die konkrete verkehrsrechtliche Beschilderung entscheidet.
Kann mein Auto abgeschleppt werden?
Wird eine Ladesäule über die eigentliche Ladedauer hinaus blockiert, verlangen manche Ladesäulen-Betreiber zusätzlich eine Stand- beziehungsweise Blockiergebühr. Wird der Platz dadurch dauerhaft blockiert und steht kein alternativer Ladepunkt zur Verfügung, können Polizei oder Ordnungsamt zusätzlich das Abschleppen anordnen – die Kosten dafür trägt der Falschparkende. Wie Abschleppkosten beim Falschparken generell geregelt sind, erklären wir ausführlich in unserem Artikel Falschparken: Bußgelder, Punkte und wann der Abschleppwagen kommt.
Praktische Tipps für E-Auto-Fahrer
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschilderung vor Ort genau prüfen, bevor du auf einem freien Ladeplatz parkst
- Nach Ladeende zeitnah wegfahren, um andere Nutzer nicht unnötig zu blockieren
- Bei blockierten Säulen erst prüfen, ob eine App-Meldung an den Betreiber möglich ist, bevor du selbst tätig wirst
- Wie Laden unterwegs technisch funktioniert (AC, DC, Ladeleistung), erklären wir separat in unserem Ratgeber zum Laden unterwegs
Kurzfazit
Ob an einer Ladesäule tatsächlich ein Bußgeld droht, hängt von der konkreten Beschilderung ab – nicht jeder Ladeplatz ist automatisch für Verbrenner tabu. Wer selbst ein E-Auto lädt, sollte nach Ladeende zügig weiterfahren, um Blockiergebühren oder im Extremfall das Abschleppen zu vermeiden.

